Bestattung Paulmann
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Mondnacht
Joseph von Eichendorff
Es war, als hätt der Himmel die Erde still geküßt,
daß Sie im Blütenschimmer nun von ihm träumen müßt.
Der Wind ging durch die Felder, die Ähren
wogten sacht,
es rauschten leis die Wälder - so Sternklar war die Nacht.
Und meine Seele spannte weit ihre Flügel
aus,
flog durch die Stillen Lande, als flöge sie nach Haus.
Persönliche und einfühlsame
Trauerbegleitung in
allen Fragen.
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Bestattungen J. Paulmann
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| Kreuzberg 18 | Martiniplan 7 |
| 38838 Huy/OT Schlanstedt |
38820 Halberstadt
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| Tel.: 039401-63 160 |
Tel.: 03941-56 93 03
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Wir möchten den schmerzvollen Abschied so weit wie möglich erleichtern
und bieten folgende Dienstleistungen für die
Hinterbliebenen.
Erd- Feuer- See- und anonyme Bestattungen
Erledigung sämtlicher Formalitäten
Koordination aller Termine
Umfassende und einfühlsame Beratung
Hausbesuch bei Ihnen, falls gewünscht
Vermittlung von Pastoren & Organisten
Hauseigene Trauerrednerin Frau J. Paulmann (ehem. Kohlberg)
Festlegung des Trauerfeier-, Pfarrer- und/oder Rednertermins
Bestellung von Blumenarragements Ihrer Wahl
Organisation der Trauerfeier
Spezielle persönliche Bestattungswünsche sind realisierbar
Was benötigen Sie im Sterbefall?
Die nachfolgenden Unterlagen benötigen wir von Ihnen um alles Weitere für Sie regeln zu können:
- Den Totenschein des Hausarztes bei Haussterbefälle
- Den Personalausweis/Reisepass des/der Verstorbenen
Bei Ledigen und Minderjährigen:
- Die standesamtliche Geburtsurkunde
Bei Verheirateten:
- Die standesamtliche Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde (Stammbuch)
Bei Geschiedenen:
- Die standesamtliche Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
Bei Verwitweten:
- Die standesamtliche Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde und die Steuerurkunde des Ehegatten
- Die vorliegende Krankenkassenkarte
- Den letzten Rentenbescheid, Altersrente, Witwenrente, Unfallrente und/oder Versicherungen
- Einen Grabstellennachweis - wenn vorhanden
- Die Bankverbindung des noch lebenden Ehepartners (zur Überweisung des Geldes für d. Sterbevierteljahr)
